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   LSG Bayern, 27.06.2008 - L 18 B 1125/07 R   

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https://dejure.org/2008,26714
LSG Bayern, 27.06.2008 - L 18 B 1125/07 R (https://dejure.org/2008,26714)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.06.2008 - L 18 B 1125/07 R (https://dejure.org/2008,26714)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - L 18 B 1125/07 R (https://dejure.org/2008,26714)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der im Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) getroffenen Regelungen; Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung im Fall eines isolierten Widerspruchsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2008 - L 18 B 1125/07
    Das BVerfG habe über die strittige Rechtsfrage am 27.02.2007 entschieden und halte die Minderung der rentenrechtlichen Bewertung der ersten Berufsjahre durch das WFG für verfassungsgemäß (1 BvL 10/00).
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2008 - L 18 B 1125/07
    Danach darf ein Rentenbescheid erst ergehen, wenn die Sach- und Rechtslage vollständig geklärt ist (BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 2).
  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Bewertung der Zeiten der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2008 - L 18 B 1125/07
    Zur Begründung gab sie an, dass der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Beschluss vom 16.12.1999 (Az: B 4 RA 11/99 R) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage zur Entscheidung vorgelegt habe, ob die mit dem WFG getroffenen Regelungen verfassungsgemäß seien.
  • BSG, 24.08.1976 - 1 RA 105/75

    Notwendige Aufwendungen - Zweckentsprechende Rechtsverfolgung - Umfang -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2008 - L 18 B 1125/07
    Es gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (Meyer-Ladewig/Leitherer aaO Rdnr 5a; BSG SozR 1500 § 193 Nr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2007 - L 5 B 3/06

    Anspruch einer Prozesspartei gegen die andere auf Erstattung der notwendigen

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2008 - L 18 B 1125/07
    Der Senat hält eine gesonderte Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren für erforderlich, da das Beschwerdeverfahren im Hinblick auf das Hauptsacheverfahren eine gesonderte Angelegenheit im Sinne des § 18 Nr. 4 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) darstellt (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.03.2007 Az: L 5 B 3/06 VG mwN - zitiert nach Juris; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen aaO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 19 B 28/07

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2008 - L 18 B 1125/07
    Hat die Behörde aus der für die Auslegung des Bescheides maßgeblichen Sicht des Adressaten Anlass für die Einlegung des Widerspuchs gegeben, weil anderenfalls die Bestandskraft eines möglicherweise belastenden Verwaltungsaktes drohte, so sind ihr duch Beschluss die notwendigen Kosten des Widerspruchsverfahrens aufzuerlegen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.11.2007, Az: L 19 B 28/07 Al, Breith 2008, 277-280 und Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 R 803/09

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme -

    Dass in solchen Fällen kein Kostenerstattungsanspruch besteht, ist weitgehend anerkannt (LSG, Beschluss vom 04. November 2008, L 10 R 4433/08 m.w.N.; anders nur Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Juni 2008, L 18 B 1125/07 R).

    d) Da ein Kostenerstattungsanspruch bereits aus einer erweiternden Auslegung des § 63 Abs. 1 SGB X folgt, kann hier offen bleiben, ob ein solcher Anspruch (allein oder auch) nach den Kriterien des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs begründet wäre, wie es das LSG in dem mehrfach genannten Urteil vom 01. Juli 2003 (L 11 RJ 514/03) angenommen hat (a.A: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Juni 2008, L 18 B 1125/07 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.11.2008 - L 10 R 4433/08

    Kostenerstattung im Vorverfahren - Erfolg des Widerspruchs -

    Der Leistungsträger verstößt dementsprechend bei "vorbehaltloser" Anwendung geltenden Rechts auch nicht gegen das Verbot vorzeitigen Verfahrensabschlusses (anders Bayerisches Landessozialgericht, u.a. Beschluss vom 27.06.2006, L 18 B 1125/07).

    Aus diesen Gründen vermag sich der Senat der von der Klägerin angeführten, diese Erwägungen nicht enthaltenden Rechtsauffassung des Bayerischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 14.07.2008, L 18 B 1146/07 R und Beschluss vom 27.06.2008, L 18 B 1125/07 R) nicht anzuschließen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 203/08

    Rentenversicherung

    Zur weiteren Begründung hat sich die Klägerin auf den Beschluss des Bayerischen LSG vom 27.6.2008 (L 18 B 1125/07 R) gestützt.

    Aus den vorgenannten Gründen vermochte der Senat der Entscheidung des Bayerischen LSG vom 27.6.2008 (L 18 B 1125/07 R) nicht zu folgen.

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